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Bundesgerichtshof:
Keine Filesharing-Haftung, wenn Dritte Netzzugang hatten
Die ausführliche Begründung eines Urteils des Bundesgerichtshofs zum illegalen Filesharing zeigt, dass die Störerhaftung immer schwerer geltend gemacht werden kann.
Wenn ein Internetanschlussinhaber in einem Filesharing-Verfahren angeben kann, dass Dritte Zugriff auf den Zugang hatten oder der Anschluss nicht hinreichend gesichert war, gilt die Störerhaftung nicht...
Quelle:http://www.golem.de/news/bundesgerichts ... 06947.html