Der Suchmaschinenbetreiber Google kann unter bestimmten Bedingungen auch zur Entfernung von Links aus seinem Index verpflichtet werden, wenn diese auf wahre Tatsachen verweisen - zumindest wenn es um Privatpersonen geht.
Quelle: http://winfuture.de/news,81676.html
Nutzer haben das Recht, von Google vergessen zu werden
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